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Wie weiter nach Klasse 4?
keine Einzugsgebiete, sodass Sie auf der Schullaufbahnerklärung zum 2.Halbjahreszeugnis in Klasse 4 Ihr Wunschgymnasium notieren können. Der Landkreis weist in Abhängigkeit der Kapazitäten zu. Förderschulen: Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können weiterhin...
http://www.gs-regenstein.bildung-lsa.de/infos-zur-weiterfuehrenden-schule/#part1191